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   VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500   

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VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500 (https://dejure.org/2013,19066)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.2013 - 10 B 12.2500 (https://dejure.org/2013,19066)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 10 B 12.2500 (https://dejure.org/2013,19066)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500
    Dem Erfordernis des fortbestehenden Besitzes einer humanitären Aufenthaltserlaubnis im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung steht auch gleich, wenn der jeweilige Antragsteller während des Verfahrens einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erworben hat (BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - juris Rn. 26 ff.; U.v. 13.9.2011 -1 C 17/10 - juris Rn. 13; U.v. 10.11.2009 - 1 C 24/08 - juris Rn. 15; U.v. 22.1.2002 - 1 C 6/01 - juris Rn. 13).

    Eine Ausnahme besteht insoweit lediglich hinsichtlich § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, weil die Regelung in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG für die Sicherung des Lebensunterhalts eine spezielle abschließende Regelung enthält, die einen Rückgriff auf die allgemeine Regelung in § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG verbietet (BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500
    Dem Erfordernis des fortbestehenden Besitzes einer humanitären Aufenthaltserlaubnis im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung steht auch gleich, wenn der jeweilige Antragsteller während des Verfahrens einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erworben hat (BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - juris Rn. 26 ff.; U.v. 13.9.2011 -1 C 17/10 - juris Rn. 13; U.v. 10.11.2009 - 1 C 24/08 - juris Rn. 15; U.v. 22.1.2002 - 1 C 6/01 - juris Rn. 13).

    Weder im Zeitpunkt der Antragstellung auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis am 22. März 2005 noch im Zeitpunkt des Ablaufs der Geltungsdauer der dem Kläger zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis am 20. August 2005 noch zu einem späteren Zeitpunkt hat der Kläger einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erworben (zur Frage, auf welchen Zeitpunkt für die Inzidentprüfung abzustellen ist vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2002 - 1 C 6/01 - juris Rn. 16; offen gelassen SächsOVG, B.v. 14.11.2012 - 3 B 349/11 - juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 LA 278/09

    Relevanz einer Kausalität zwischen Täuschung und Unterlassung oder Verzögerung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500
    Ein Ausländer, der die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände täuscht, verhält sich aber gerade nicht rechtstreu und zwar unabhängig davon, ob eine Aufenthaltsbeendigung auch im Fall richtiger Angaben unterblieben wäre (NdsOVG, B.v. 8.7.2010 - 2 LA 278/09 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. auf Neuverbescheidung seines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zusteht, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts, also hier des Verwaltungsgerichtshofs als Berufungsgericht (BVerwG, U.v. 13.9.2011 -1 C 17/10 - juris Rn. 10; U.v. 10.11.2009 - 1 C 24/08 - juris Rn. 11; generell zu Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 9/12 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500
    Damit wäre nicht vereinbar, wenn für ein Daueraufenthaltsrecht bereits ausreichend wäre, dass der Ausländer zu irgendeinem Zeitpunkt sieben Jahre in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gewesen sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10/09 - juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 14.11.2012 - 3 B 349/11
    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500
    Weder im Zeitpunkt der Antragstellung auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis am 22. März 2005 noch im Zeitpunkt des Ablaufs der Geltungsdauer der dem Kläger zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis am 20. August 2005 noch zu einem späteren Zeitpunkt hat der Kläger einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erworben (zur Frage, auf welchen Zeitpunkt für die Inzidentprüfung abzustellen ist vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2002 - 1 C 6/01 - juris Rn. 16; offen gelassen SächsOVG, B.v. 14.11.2012 - 3 B 349/11 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 19 ZB 23.1976

    Niederlassungserlaubnis, Zeiten der Erlaubnisfiktion nicht anrechenbar, Erreichen

    Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG genügt es demnach nicht, dass der Kläger zu irgendeinem Zeitpunkt über den erforderlichen Zeitraum hinweg im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war, er müsste es auch noch zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung sein (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 19 m.V.a. U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 10 B 12.2500 - juris Rn. 27).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - wie ausgeführt - geklärt, dass es für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der (im Ermessen der Ausländerbehörde stehenden) Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bzw. der gerichtlichen Entscheidung ankommt (BVerwG, U.v. 10.1.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 11; U.v. 30.3.2010 - 1 C 6.09 - juris Rn. 17; B.v. 6.3.2014 - 1 B 17.13 - juris Rn. 6) und dass es deshalb für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG nicht genügt, wenn der Kläger zu irgendeinem Zeitpunkt über den erforderlichen Zeitraum hinweg (hier: 5 Jahre nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war (BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 19 m.V.a. U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 10 B 12.2500 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713

    Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung

    Nicht ausreichend ist, dass der Kläger im Zeitpunkt des Ablaufs der Geltungsdauer der ihm erteilten Aufenthaltserlaubnis am 28. Dezember 2006 unter Berücksichtigung der Aufenthaltszeiten gemäß § 102 Abs. 2 AufenthG bereits seit sieben Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen war (vgl. grundlegend BayVGH, U.v. 25.6.2013 -10 B 12.2500 - juris).
  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 C 11.883

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Niederlassungserlaubnis;

    Bot die beabsichtigte Rechtsverfolgung damit bereits auf der Grundlage von § 26 Abs. 4 AufenthG hinreichende Aussicht auf Erfolg, so kommt es nicht darauf an, ob den Klägern nach § 9 Abs. 2 AufenthG, der neben § 26 Abs. 4 AufenthG anwendbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 10 B 12.2500 - juris Rn. 40; Dienelt in Renner, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 26 AufenthG Rn. 9), nicht nur wie nach § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, sondern weitergehend sogar ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zustand.
  • VGH Bayern, 22.06.2020 - 10 CS 20.1125

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Elternteils wegen

    Ein nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellter Antrag ist daher nicht ausreichend (zur Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 10 B 12.2500 - juris Rn. 27; zu § 9 AufenthG OVG NRW, B.v. 31.1.2008 - 18 A 4547/06 - juris Leitsatz 3; Müller in NK-AuslR, 2. Aufl. 2016, AufenthG § 9 Rn. 7; zu § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG 1990 BVerwG, U.v. 24.5.1995 - 1 C 7.94 - juris; OVG NRW, B.v. 1.2.2000 - 18 B 2069/99 - juris).
  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330

    Prozesskostenhilfe; offene Erfolgsaussichten; Niederlassungserlaubnis; Verhältnis

    Demgegenüber hat der Senat mehrfach entschieden (vgl. z.B. U.v. 25.6.2013 -10 B 12.2500 - juris Rn. 40), dass die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 26 Abs. 4 AufenthG den Rückgriff auf § 9 AufenthG nicht sperrt (vgl. auch Dienelt in Renner, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 26 Rn. 9).
  • VG München, 12.04.2016 - M 4 K 15.1900

    Unbegründetheit der Klage eines Irakers gegen Rücknahme seiner

    Zwar kann es dem fortbestehenden Besitz einer Aufenthaltserlaubnis im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gleichstehen, wenn der jeweilige Antragsteller während des Verfahrens einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erworben hat (BayVGH, Urteil vom 25.06.2013 - 10 B 12.2500 - juris Rn. 29).
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